Berlin: (hib/BOB) Die vom Bundeskabinett Ende März dieses Jahres verabschiedete Novellierung des Urheberrechts schafft "einen angemessenen Ausgleich" zwischen den Interessen aller Beteiligten. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1356) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1232). Die Anfrage der Grünen verkenne, dass dabei auch die Bedürfnisse der Urheber und von Wissenschaft und Forschung "substanziell" in den Entwurf eingeflossen seien. Wenn verschiedene Interessen zu berücksichtigen seien, sei die jeweils eigene Interessenlage nicht uneingeschränkt durchsetzbar.
Die Regierung erklärt unter anderem, wesentliches Kriterium bei der Nutzung von Onlineangeboten der Verlage werde sein, dass es dem Nutzer möglich sein müsse, beispielsweise nur einzelnen Beiträge lesen zu können, ohne dafür nicht benötigte Zeitschriftenbeiträge im Paket erwerben zu müssen. Für den Unterricht erlaube das Urheberrecht jetzt schon, kleine Teil eines Werkes, Werke geringen Umgangs sowie einzelne Zeitungs- oder Zeitschriftenbeiträge öffentlich zugänglich zu machen, also den Unterrichtsteilnehmern online zum Abruf bereitzustellen. Hierfür erhielten die Urheber eine angemessene Vergütung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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