Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion von
Bündnis 90/Die Grünen will den
Existenzgründungszuschuss für Arbeitslose, die so
genannte Ich-AG, verlängern. Ohne eine solche Maßnahme
würde das Förderinstrument am 1. Juli diesen Jahres
ersatzlos wegfallen, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf (
16/1405). Insbesondere die Erwerbschancen
für arbeitslose Frauen verschlechterten sich dadurch deutlich.
Zudem habe der Zwischenbericht zur Wirksamkeit der Hartz-Reformen
gezeigt, dass die Ich-AG eine der erfolgreichsten
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sei. Die Grünen
schlagen deshalb vor, den Existenzgründungszuschuss bis zum
31. März 2007 als Pflichtleistung der Bundesagentur für
Arbeit (BA) fortzuführen. Auf der Grundlage des Endberichts
zur Evaluierung der Hartz-Reformen, der Ende des Jahres vorliegen
soll, könne die Bundesregierung dann "anhand von sachlichen
Kriterien" über die Zukunft der Ich-AG entscheiden. Nach
Berechnungen der Bündnisgrünen fallen durch die
Verlängerung des Existenzgründungszuschusses für
Arbeitslose zusätzliche Kosten in Höhe von rund 800
Millionen Euro an. Dem stünden aber Einsparungen aus der
Eingliederung der Geförderten in Erwerbsarbeit gegenüber,
heißt es in dem Entwurf. Die Abgeordneten verweisen darauf,
dass das Überbrückungsgeld - das zweite Instrument, mit
dem Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus
gefördert wird - von einem anderen Personenkreis in Anspruch
genommen werde als der Existenzgründungszuschuss. "Der Anteil
der Frauen bei den neu gegründeten Ich-AG lag deutlich
über dem beim Überbrückungsgeld und auch über
ihrem Anteil an den Gründerinnen und Gründern insgesamt",
schreiben die Grünen. Im Jahresdurchschnitt gehe die BA im
Jahresdurchschnitt von rund 196.000 Förderfällen bei der
Ich-AG mit einem durchschnittlichen monatlichen Förderbedarf
von 480 Euro aus. Für das Überbrückungsgeld rechne
die BA mit rund 89.000 Fällen mit einem Förderbedarf von
1.870 Euro.