Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat
einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesanstalt für den
Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) vorgelegt (
16/1364). Die BDBOS soll Aufbau und Betrieb
eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und
Datenfunksystems koordinieren. Zur Begründung heißt es,
das gegenwärtige Kommunikationssystem staatlicher
Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben beruhe auf veralteter
analoger Funktechnik. Diese werde nicht mehr weiterentwickelt, weil
sie wichtige operativ-taktische Anforderungen -
Abhörsicherheit, Übertragung von Daten zusätzlich
zur Sprachübertragung, bundesweite Kommunikation, Einsatz
bezogene dynamische Gruppenbildung wie auch direkte
Einschnittverbindungen mit anderen Teilnehmern im öffentlichen
Netz - nicht mehr erfülle. Bereits im Juni 2003 hatten
Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder daher
beschlossen, die Voraussetzungen für eine schrittweise
Einführung bundeseinheitlichen Digitalfunks zu schaffen und
den Analogfunk nach einer Migrationsphase abzulösen. Dazu war
von den Innenministern des Bundes und der Länder eine
Dachvereinbarung geschlossen worden. Unabhängig von der
konkreten Entscheidung für eine bestimmte Technologie soll die
BDBOS die konkrete Ausgestaltung von Verträgen mit Dritten
sowie die Interessen der Nutzer des digitalen BOS organisatorisch
gebündelt wahrnehmen. Als Aufgabenträgerin für den
Bund übernimmt die BDBOS nach Maßgabe eines
Verwaltungsabkommens auch die entsprechenden Aufgaben für die
Länder. Mit der Form einer rechtsfähigen Anstalt des
öffentlichen Rechts wird dem Digitalfunk des BOS als
Hochsicherheitsnetz am besten Rechnung getragen, heißt es in
dem Entwurf. Zugleich sei die Rechtsform der Anstalt ausreichend
flexibel um eine angemessene Beteiligung der Länder
sicherzustellen. Die Erfahrungen bei der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus und daraus resultierende gestiegene
Anforderungen an die Sicherheitsbehörden sollen vor allem im
Hinblick auf deren Kommunikationssysteme bei der Netzinfrastruktur
beim Betrieb des Digitalfunk BOS als "Kernelemente der deutschen
Sicherheitsarchitektur" gewährleistet sein. Grundlage für
den technischen Aufbau des bundesweit einheitlichen Digitalfunks
BOS ist ein Bericht der Zentralfunkstelle Digitalfunk über die
Arbeit der "Gruppe Anforderungen an das Netz" (GAN). Das gemeinsame
Ziel von Bund und Ländern ist es, ein auf dem Mindeststandard
GAN basierendes digitales Sprech- und Datenfunksystem
einzuführen und als Gesamtnetz bis spätestens Dezember
2010 in Betrieb zu nehmen. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt
erforderlicher haushaltsrechtlicher Ermächtigungen in
Höhe von 3 Millionen Euro. Die ersten Teilnetze sollen bis
2006 in Betrieb genommen sein und sukzessive durch Zutreten
weiterer Teilnetze zu einem Gesamtnetz anwachsen. Bei bundesweitem
Betrieb werden für das BDBOS Personal- und Sachkosten von 10
Millionen Euro jährlich erwartet. Im Verwaltungsabkommen ist
eine Aufteilung dieser Kosten vorgesehen. So sollen bei Eintritt
aller Länder die Ausgaben für den Bund nicht mehr als 3
Millionen Euro jährlich anfallen. Die Prognose von 3 Millionen
Euro jährlich gelte auch, solange noch nicht alle Länder
beigetreten seien. Wegen des eingeschränkten Betriebs seien
dann auch die Haushaltsaufgaben für den Bund kleiner. Der
Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat am April als besonders
eilbedürftig zugeleitet. Die Stellungnahmen des Bundesrates
zum sowie die Äußerung der Regierung stehen deshalb noch
aus.