Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung
sieht keinen Handlungsbedarf, die Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) so zu ändern, dass das in der ehemaligen
DDR verwendete Sicherungssystem vor Bahnübergängen, ein
Andreaskreuz mit integriertem Blinklicht, unbefristet zugelassen
wird. Laut ihrer Antwort (
16/1377) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/1184) habe dies auch eine vom Bundestag
veranlasste Überprüfung ergeben. Dagegen spräche
unter anderem, dass die Deutsche Bahn AG ohnehin eine Erneuerung
der entsprechenden Bahnübergangssicherungen der Deutschen
Reichsbahn "in einem übersehbaren Zeitraum" geplant
hätte.