Berlin: (hib/BOB) In den nächsten beiden Sitzungswochen hören Bundestag und Bundesrat in sieben Anhörungen mehrere Dutzend Sachverständige zu den geplanten Änderungen des Grundgesetzes an. Federführend sind der Rechtsausschusses des Parlamentes und der Innenausschuss der Länderkammer. Am Montag, 15. Mai, und Dienstag, 16. Mai, geht es jeweils ab 9 Uhr um die Neuordnung der Zustimmungsrechte und der Gesetzgebungskompetenzen sowie um das Thema Europatauglichkeit des Grundgesetzes. Ziel des Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD ( 16/813) ist es, die Ebenen des Bundes und der Länder, auch im Verhältnis zur Europäischen Union, deutlich in ihren Zuständigkeiten und Finanzverantwortlichkeiten voneinander abzugrenzen. Dieser Teil der Anhörung findet im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes statt.
Am Mittwoch, 17. Mai, stehen dann die Bereiche Justiz (ab 10 Uhr) und Inneres (ab 14 Uhr) auf der Tagesordnung. Es geht unter anderem im Bereich der Rechtspolitik um die Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen für den Strafvollzug auf die Länder. Im Bereich Inneres ist unter anderem eine neue ausschließliche Bundeskompetenz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt bei länderübergreifenden Bedrohungen ein Thema der Beratungen. Am Donnerstag, 18. Mai, stehen ab 9 Uhr die Bereiche Umwelt und Landwirtschaft auf dem Programm. Die Sitzungen am Mittwoch und am Donnerstag finden im Anhörungssaal (Raum 3.101) des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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