Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen wollen gegen das Versenden massenhafter und unerwünschter E-Mails, so genannter Spams, vorgehen. Dazu haben sie den Entwurf einer Änderung des Teledienstegesetzes ( 16/1436) vorgelegt. Darin wollen sie ein Verbot einführen, in der Kopfzeile einer kommerziellen E-Mail die wahre Identität des Absenders zu verschleiern oder zu verheimlichen. Die Fraktion will ferner klarstellen, dass der kommerzielle Charakter einer Nachricht sich nicht nur aus dem Text selbst ergeben muss, sondern auch schon in der Betreffzeile weder verschleiert noch verheimlicht werden darf. Für den Fall eines Verstoßes gegen das Verbot der Absenderverschleierung oder -verheimlichung sowie der Verschleierung oder Verheimlichung des kommerziellen Charakters einer elektronischen Nachricht soll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.
Wie die Fraktion erläutert, könnten die Spams nur durch ein abgestimmtes Vorgehen beseitigt werden, das die Service-Provider, die Nutzer und den Gesetzgeber einschließt. Täuschungsmaßnahmen, die typisch für Spams seien, sollten nach Auffassung der Grünen verboten werden. Der Anteil der Spams am gesamten E-Mail-Verkehr habe 2001 noch sieben Prozent und 2003 bereits 50 Prozent betragen. Im Juni 2004 habe sich ihr Anteil sogar schon auf 65 Prozent erhöht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik habe im vergangenen Jahr auf Studien verwiesen, denen zufolge Spams sogar bis zu 90 Prozent des Mailaufkommens im Internet ausmachten. Die durch Spams verursachten Produktivitätsverluste bei Unternehmen in der EU hätten sich nach Angaben der EU-Kommision schon 2003 auf 2,5 Milliarden Euro belaufen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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