Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
sieht sich nicht in der Lage, eine Kleine Anfrage der Fraktion Die
Linke (
16/1007) nach Leistungen der psychosozialen
Betreuung für Langzeitarbeitslose zu beantworten. Die
Regierung erläutert in ihrer Antwort (
16/1376), von 16 angeschriebenen Ländern
hätten lediglich Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin und
Hamburg inhaltlich geantwortet. Eine Zusammenfassung sei "auf Grund
der sehr unterschiedlichen Systematik und Tiefe der einzelnen
Antworten der Länder nicht möglich", schreibt die
Regierung. Weiter heißt es, eine Zusammenfassung der
Antworten wäre auch wegen ihrer Unvollständigkeit "nur
von sehr begrenzter Aussagekraft". Die Fraktion Die Linke wollte
wissen, in wie vielen Arbeitsagenturen beziehungsweise Kommunen
psychosoziale Betreuung für Langzeitarbeitslose angeboten
wird. In ihrer Kleinen Anfrage erkundigte sie sich zudem nach den
Kriterien für ein solches Angebot. Den Abgeordneten ging es
auch darum, ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II zur Teilnahme an
psychosozialen Betreuungsmaßnahmen verpflichtet werden
können und ob ihnen im Falle der Verweigerung Sanktionen
drohen. Ferner wollte die Fraktion wissen, wie viele Personen in
der psychosozialen Betreuung beschäftigt sind und welche
Qualifikationen sie vorweisen müssen. Eine weitere Frage
richtete sich nach den Kosten für eine solche Betreuung.