Berlin: (hib/BOB) Am Mittwoch, 17. Mai, werden sich der Rechtsausschuss des Bundestages und der Innenausschuss der Bundesrates mit der Themenkomplexen Justiz und Inneres im Rahmen der vorgesehenen Änderungen des Grundgesetzes befassen. Ab 10 Uhr geht es im Themenbereich Justiz vor allem um die Übertragungen der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug und die Untersuchungshaft an die Länder. Dazu liegen Anträge der FDP ( 16/851) und von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/653) vor.
Im Bereich Inneres, der ab 14 Uhr auf der Tagesordnung steht, ist die Rückverlagerung der Regelungskompetenz für das Dienstrecht und die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten an die Länder das Thema. Ferner soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung eine neue, ausschließliche Bundeskompetenz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt bei länderübergreifenden Gefahren geschaffen werden. Auf den Bund übergehen sollen auch das Melde- und Ausweiswesen sowie das Waffen- und Sprengstoffrecht. Die Länder erhalten dafür die Kompetenz für das Versammlungsrecht. Die Anhörung findet im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.
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