Berlin: (hib/SUK) Die Verfassungsbestimmungen zur Sicherung der Geschlechtergerechtigkeit bleiben auch nach der Föderalismusreform für Bund und Länder bindend. Daher geht die Bundesregierung davon aus, dass die in den Hochschulgesetzen der Länder bislang getroffenen Regelungen zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch künftig Bestand haben werden und "entsprechend dem Auftrag" des Grundgesetzes fortentwickelt werden. Das teilt sie in ihrer Antwort ( 16/1381) auf eine Kleine Anfrage ( 16/1255) der Linksfraktion mit.
Bund und Ländern führten derzeit Gespräche über den Abschluss eines Hochschulpakts, um die Qualität von Forschung und Lehre unter den Bedingungen der demografischen Entwicklung zu sichern. Die Förderung der Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen sei ein grundlegendes Anliegen der Forschungspolitik und durchziehe "sämtliche" Programme und Politikbereiche.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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