Berlin: (hib/SUK) Das Studienprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ein Eigenprogramm der KfW, das diese in eigener Verantwortung ohne staatliche Ausfallhaftung konzipiert und im Auftrag des Bundes gestartet hat. Dabei will die Bundesregierung nicht aktiv auf Details der Programmausgestaltung oder der Durchführung einwirken, will die Entwicklung des neuen Studienkredits jedoch "aufmerksam" verfolgen. Das teilt sie in ihrer Antwort ( 16/1383) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1265) mit.
Auf die Frage der Linken, welche finanziellen Auswirkungen für die Studierenden sie im Fall einer Fehlberatung erwartet, antwortet die Bundesregierung, dass dies für sie "nicht nachvollziehbar und schon gar nicht quantifizierbar" sei. Für Haftungsregelungen, die über die allgemeinen Regeln des Zivilrechts hinausgehen, gebe es daher keine Veranlassung.
Die Kritik der Fraktion, auch in den BAföG-Beratungen sei eine "Häufung von Fehlberatungen" festzustellen, weist die Regierung zurück. Ein Gleichklang zwischen dem BAföG-Höchstsatz und der maximalen Höhe des Studienkredits sei nicht zwingend, da es sich beim Studienkredit um ein "ergänzendes Angebot der eigenverantwortlichen Studienfinanzierung" handele. Das BAföG dagegen sei eine Sozialleistung, deren Bedarfssätze in "typisierend-pauschalierender Weise" festgelegt würden, um den Grundbedarf bedürftiger Auszubildender zu decken. Eine formalisierte Evaluierung des Studienkreditprogramms sei nicht beabsichtigt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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