Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung sieht keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt, sich an der finanziellen Ausstattung der öffentlichen Schuldnerberatung zu beteiligen. Das geht aus ihrer Antwort ( 16/1277) auf eine Kleine Anfrage ( 16/1197) der Linksfraktion hervor. Nach dem Sozialrecht sollen die Kommunen die angemessenen Kosten für die Schuldnerberatung übernehmen, heißt es weiter. Daneben gebe es Schuldnerberatungsstellen, die auf Grundlage der Insolvenzordnung von den Ländern als Insolvenzberatungsstellen anerkannt seien. Zum überwiegenden Teil befänden sich die Beratungsstellen in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege gefolgt von der Verbraucherberatung. Auch Sozialämter der Kommunen könnten Träger der öffentlichen Schuldnerberatung sein.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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