Berlin: (hib/BOB) Die Entlohnung von Vorständen durch Aktienoptionen soll nach Meinung der Linksfraktion künftig verboten werden. In einem Gesetzentwurf (16/1444) schreiben die Abgeordneten, die Einführung so genannter Aktienoptionen habe wesentlich dazu beigetragen, dass die Zahlungen an Vorstandsmitglieder börsennotierter Aktiengesellschaften in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen seien. Aktienoptionen gäben dem Halter das Recht, Aktien in der Zukunft zu einem vorher festgelegten Preis zu erwerben. Liege der Aktienkurs bei der Ausübung dieser Option über dem vorher festgelegten Preis, könnten erheblichen Gewinne entstehen. Nach Meinung der Linksfraktion würden Aktienoptionen daher die Gefahr bergen, dass Vorstände die Unternehmenspolitik einseitig an der Höhe des Aktienkurses ausrichteten. Sie würden mit kurzfristigen Maßnahmen den Börsenwert steigern, aber damit der langfristigen Ertragskraft der Unternehmen schaden und Arbeitsplätze gefährden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf