Berlin: (hib/BOB) Eine Gesamtreform der Telefonüberwachung verlangt die FDP-Fraktion. Die Bundesregierung soll dem Parlament dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, so die Liberalen in einem Antrag ( 16/1421). Er müsse die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und Dauer der Maßnahmen in der Strafprozessordnung konkretisieren. Der Entwurf müsse ferner bestimmte grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnisse bei Berufsgeheimnisträgern berücksichtigen. Der Entwurf habe außerdem das Verfahren der richterlichen Anordnung zu verbessern, indem die Verfügungen ausreichend begründet werden müssten. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, in dem festgestellt wurde, dass die geltende Praxis rechtsstaatlich bedenklich sei. Begründet wurde diese Auffassung damit, dass eine große Anzahl der richterlichen Anordnungen von Telefonüberwachungsmaßnahmen fehlerhaft sei.
Der Regierung habe außerdem zu prüfen, welche der im Strafgesetzbuch genannten Taten aus dem Katalog gestrichen werden können. Zu denken sei insbesondere an die Straftatbestände, die bisher sehr selten oder noch nie Gegenstand einer Überwachungsmaßnahme waren. Die Liberalen monieren im Übrigen, es sei unklar, ob die erhöhte Zahl der Maßnahmen auch zu einer höheren Erfolgsquote im Rahmen der Verbrechensbekämpfung geführt habe, da es hierzu bisher keine verlässlichen Daten gebe. Solange die rechtlichen Mängel bei der Anordnung von Telefonüberwachungsmaßnahmen nicht behoben seien, seien Bestrebungen nach einer Ausweitung derartiger Anordnungen abzulehnen. Insbesondere die Einführung von vorbeugender Telefonüberwachung ohne konkreten Tatverdacht sei nicht hinzunehmen, so die FDP-Fraktion.
Die Liberalen fordern zudem, dem Bundestag müsse jährlich ein detaillierter Bericht über Anlass, Verlauf, Ergebnisse, Anzahl der Betroffenen, Kosten und Relevanz der Telefonüberwachungsmaßnahmen für die Strafverfahren vorgelegt werden. Eine solche Berichtspflicht sei in einem Rechtssaat für das Parlament von "ungeheurer Bedeutung".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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