Berlin: (hib/SUK/SAS) Am Donnerstag, 18. Mai, geht es bei den Anhörungen zur Föderalismusreform um den Themenbereich des Umweltrechts. Die geplante Neujustierung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern wurde bereits im Vorfeld vom Sachverständigenrat für Umweltfragen heftig kritisiert. Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll der Bund zwar formell wesentliche Gesetzgebungskompetenzen bekommen, gleichzeitig aber soll den Ländern eine weit reichende Abweichungsgesetzgebung ermöglicht werden. Experten bemängeln, dass das Ziel einer effektiven Umweltgesetzgebung und die Schaffung eines Umweltgesetzbuches nicht erreicht würde, wenn 16 verschiedene Gesetzgebungen im Umweltrecht möglich seien.
In einer zweiten Etappe wenden sich Bundestag und Länderkammer dem landwirtschaftlichen Themenbereich zu. Auch beim Jagdrecht wird die Rahmengesetzgebung des Bundes abgeschafft. Neben verfassungsrechtlichen Fragen erörtern die Parlamentarier und Experten auch den jagdrechtlichen Artenschutz. Zwölf Sachverständige werden morgen im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101 ab 9.00 den Parlamentarier Rede und Antwort stehen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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