Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/1501) auf, ihren Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2007 zurückzuziehen und eine sozial ausgewogene Reform des Steuersystems zu erarbeiten. Ziele müssten sein, das Steuersystem zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit des Steuerstandortes zu stärken, Investitionen in Arbeit zu fördern und damit die Voraussetzungen für eine nachhaltige Erhöhung des Steueraufkommens zu schaffen. Die Abgeordneten wollen eine weitere Modernisierung der Einkommensteuer.
Im Einzelnen empfehlen die Grünen, die jetzt sieben Einkunftsarten auf maximal vier zu reduzieren. Für Werbungskosten und Betriebsausgaben wird eine einheitliche Pauschale von 2000 Euro pro Jahr vorgeschlagen. Sparen sowie private und betriebliche Altersvorsorge sollten in ausreichender Höhe steuerlich gefördert werden. Dafür solle ein individuelles Altersvorsorgekonto eingeführt werden. Das Ehegattensplitting wollen die Abgeordneten durch eine Individualveranlagung ersetzen, wobei die Unterhaltsverpflichtungen zwischen den Eheleuten pauschal mit 10.000 Euro pro Jahr weiterhin steuerlich abgezogen werden könnten. Das Steuermehraufkommen von 4 bis 5 Milliarden Euro solle dem Ausbau der Kinderbetreuung dienen. Ferner sollten Investitionen in Sach- und Humankapital steuerlich gleich behandelt werden, was die volle Abzugsfähigkeit von Bildungsaufwendungen und den zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag in die Folgejahre beinhaltet. Konsequenter besteuert werden müssten Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, heißt es in dem Antrag. Der Sparerfreibetrag dürfe nicht gekürzt werden. Auch Erträge aus Vermietung und Verpachtung seien konsequenter zu besteuern. Vermieter sollten größere Instandsetzungs- und Modernisierungsinvestitionen nur noch über längere Zeiträume abschreiben können.
Darüber hinaus schlägt die Fraktion vor, die Pendlerpauschale vom ersten Entfernungskilometer an auf einheitlich 15 Cent zu senken und Fahrscheine des öffentlichen Nahverkehrs für den Arbeitsweg weiterhin steuermindernd anzuerkennen. Bei der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer müssten alle unterbewerteten Vermögensarten an das Niveau der Marktwerte herangeführt werden. Bei der Grundsteuer seien Grund und Boden realistischer zu bewerten, heißt es weiter. Schließlich verlangen die Abgeordneten eine umfassende Unternehmensteuerreform, die den Kommunen ausreichend hohe und stabile Gewerbesteuereinnahmen sichert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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