Berlin: (hib/MPI) In den berufsständischen Versorgungswerken haben die durchschnittlichen Altersrenten Ende 2004 1.906 Euro betragen. Im Westen habe dieser Wert bei 1.976 Euro und im Osten bei 622 Euro gelegen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1471) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1330). Der Anstieg habe vom Jahr 2003 auf das Jahr 2004 0,42 Prozent betragen. Im Jahr 2004 hätten insgesamt 126.234 Personen Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrente in den berufsständischen Versorgungswerken bezogen. Im Jahr 1996 habe die Zahl der Renten bei 80.633 gelegen.
In Deutschland gibt es den Angaben zufolge zurzeit 89 berufsständische Versorgungswerke für die Angehörigen der kammerfähigen freien Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Apotheker, Architekten und Steuerberater. Von diesen seien 83 in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen zusammengeschlossen, denen im Jahr 2004 rund 687.000 anwartschaftsberechtigte Mitglieder angehörten, heißt es weiter. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen fielen unter die jeweilige Landesgesetzgebung. Bei ihrer Finanzierung könnten sie weder auf Bundes- noch auf Landesmittel zurückgreifen. Sie finanzierten sich vielmehr voll aus den Beiträgen ihrer Mitglieder und sonstigen Einnahmen. Als Kapital bildende Alterssicherungssysteme verfügten die Versorgungswerke nicht über eine Schwankungsreserve wie die gesetzliche Rentenversicherung, sondern ähnlich wie eine private Lebensversicherung über ein Sicherungsvermögen. Dieses sei von 1996 bis 2004 von 42,65 Milliarden Euro auf 89,23 Milliarden Euro angewachsen. Es diene wie die daraus erwachsenden Zinseinnahmen dazu, die zugesagten Leistungsversprechen zu erfüllen, erörtert die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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