Berlin: (hib/JBU) Die Bundesregierung bewertet die Höhe des Essensgeldes für Zivildienstleistende weiterhin als adäquat. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/1276) auf eine Nachfrage der FDP-Fraktion ( 16/1192). Die Fraktion hatte sich bereits zuvor mit einer Kleinen Anfrage ( 16/625, 16/770) an die Regierung gewandt. Anlass war die Erhöhung des Verpflegungsgeldsatzes in Österreich gewesen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich beim gegenwärtigen Verpflegungssatz in Höhe von 3,60 Euro (einfach) und 7,20 Euro (doppelt) um einen Naturalwertansatz handelt, der dem Zivildienstleistenden ermöglichen soll, sich durch selbst zubereitete Mahlzeiten und nicht etwa durch Restaurantbesuche zu versorgen. Dies entspräche der deutschen Rechtslage. Zivildienstleistende könnten bei der Wahl ihrer Dienststelle im Übrigen auch Überlegungen hinsichtlich der Verpflegungssituation mit einbeziehen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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