Berlin: (hib/MPI) Der Bundesrat strebt eine Rechtsgrundlage für die Nutzung von Handystörsendern in Gefängnissen an. "Unerlaubte Mobilfunkgespräche Gefangener stellen eine ganz erhebliche Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in Justizvollzugsanstalten dar", heißt es zur Begründung in einem Gesetzentwurf ( 16/1519) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. So werde mit Mobiltelefonen versucht, den Drogenhandel zu organisieren. Zudem könnten beispielsweise Fluchthelfer, so genannte Mauerwerfer, angeleitet werden. Da sich das Einschmuggeln von Mobiltelefonen im geschlossenen Vollzug trotz sorgfältiger Kontrollen nicht zuverlässig verhindern lasse, müsse der Betrieb von Mobilfunkblockern ermöglicht werden, fordern die Länder. Den Angaben zufolge ist die Nutzung von Mobiltelefonen im geschlossenen Vollzug untersagt.
In ihrer Stellungnahme zu dem Vorstoß teilt die Bundesregierung das Anliegen des Bundesrates, hält seinen Gesetzentwurf jedoch für nicht ausreichend. Dieser decke lediglich den Einsatz von Störgeräten in Justizvollzugsanstalten ab, lasse aber die Frage nach dem Einsatz solcher Geräte durch Behörden "beispielsweise in Stadien oder bei anderen Großveranstaltungen" unbeantwortet. Die Regierung verweist auf ihren Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften, den das Bundeskabinett am 17. Mai verabschiedet hat. Darin werde der grundsätzliche Einsatz von Handystörsendern geregelt, heißt es weiter. Dem Entwurf gemäß sei für den Einsatz dieser Geräte künftig keine Frequenzzuteilung erforderlich, "sofern der Einsatz durch Behörden zur Ausübung gesetzlicher Befugnisse unter Einhaltung der von der Bundesnetzagentur festgelegten Frequenznutzungsbedingungen erfolgt".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf