Berlin: (hib/BOB) Bündnis 90/Die Grünen haben die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/1499) aufgefordert, "zügig" einen Gesetzentwurf zum Datenschutzaudit zu erarbeiten und im Parlament einzubringen. In diesem Gesetz sollten die Prüfung, die Bewertungskriterien, das Verfahren sowie die Bestellung der Gutachter festgelegt sein. Ziel des Gesetzes sei es, die datenschutzrechtliche Qualität von Produkten, Dienstleistungen und Datenverarbeitungsverfahren für den Einsatz in Wirtschaft und Verwaltung zu verbessern. Unter Datenschutzaudit versteht man, dass Anbieter von Datenverarbeitungssystemen oder -programmen und Daten verarbeitende Stellen ihre Datenschutzkonzepte sowie ihre technischen Einrichtungen durch unabhängige und zugelassene Gutachter prüfen und bewerten lassen können.
Die Regierung müsse das Datenschutzaudit so gestalten, dass die Verbraucher die unterschiedlichen Angebote durch eine verbesserte Transparenz der Produkte hinsichtlich der Gewährleistung des Datenschutzes besser bewerten könnten. Dabei sollte auch die Möglichkeit vorgesehen werden, einen über den gesetzlich vorgesehenen Mindeststandard hinausgehenden Datenschutz nachzuweisen. Die Grünen weisen darauf hin, das Vertrauen in Datenschutz und Datensicherheit sei ein Grundpfeiler der modernen Informationsgesellschaft. Die modernen Verfahren würden aber nur akzeptiert, wenn der Persönlichkeitsschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend gewährleistet seien.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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