Berlin: (hib/JBU) Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es derzeit in keinem Bundesland einen so genannten Wissens- und Wertetest für Einbürgerungswillige. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 16/1355) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ( 16/1235) mitteilt, könnten gleichwohl Einbürgerungsbewerbern Fragen gestellt werden. Dies schließe auch Wissens- und Wertefragen mit ein. Eine Eidesleistung sei bei Einbürgerungen aber nicht angebracht, so die Regierung. Sie halte an der Formulierung in der Koalitionsvereinbarung fest, vom Einbürgerungsbewerber lediglich ein Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik zu verlangen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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