Berlin: (hib/JBU) In Deutschland sind Schätzungen zufolge 30.000 Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1391) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1188) mit. Genaue Daten über die Anzahl der Opfer lägen nicht vor. Die Bundesregierung verurteile die Praxis der genitalen Verstümmelung von Frauen. Trotzdem habe sie keinen Einfluss auf die entsprechenden Berufsverbände der Ärzte, Hebammen und Pflegeberufe. Regelungen zur Berufsausübung in Gesundheitsberufen fielen in die Zuständigkeit der Länder. Die FDP hatte in der Vorbemerkung zu ihrer Anfrage festgestellt, dass die Zahl der von Ärzten vorgenommenen Verstümmelung zunimmt. Die genitale Verstümmelung von Mädchen und Frauen gelte als Körperverletzung und sei somit nach deutschem Recht strafbar. In Afrika stehe die Verstümmelung weiblicher Genitalien Regierungsangaben zufolge inzwischen in über der Hälfte der Staaten unter Strafe.
In weiten Teilen der Welt werde die Genitalverstümmelung als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung angeprangert. Ihr Verbot leite sich aus allgemeinen Menschenrechtsverträgen und speziellen Vereinbarungen ab, die genau diese Problematik zum Gegenstand haben. In den Vereinten Nationen setzt sich Deutschland der Regierung zufolge gemeinsam mit der EU seit Jahren konsequent für die Ächtung der Genitalverstümmelung ein. Es existierten außerdem zahlreiche Gesundheitsprogramme, die von lokalen Nichtregierungsorganisationen geleitet würden und für die das Auswärtige Amt in den Jahren 2001 bis 2005 insgesamt 176.000 Euro eingesetzt habe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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