Berlin: (hib/JBU) Die Bundesregierung hält es nicht für erforderlich, die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu ändern. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/1503) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1385). Sie sehe darin auch mit Blick auf das Grundsatzpapier der Europäischen Kommission "2010: Ein hindernisfreies Europa für alle" keine Notwendigkeit. Das geltende Vergaberecht beinhalte bereits die Berücksichtigung der Belange barrierefreien Bauens. Die entsprechende Formulierung dieser Belange in der Leistungsbeschreibung obliege dabei dem Auftraggeber. In ihrer Antwort hebt die Bundesregierung hervor, dass dem barrierefreien Bauen ein hoher Stellenwert beigemessen werde. Sie habe aus diesem Grund das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz geschaffen, welches auf DIN-Normen zum barrierefreien Bauen Bezug nehme.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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