Berlin: (hib/MAR) Eine 44 Punkte umfassende Kleine Anfrage ( 16/1578) zum geplanten Elterngeld hat die FDP eingebracht. Im Nachgang zur Antwort der Bundesregierung ( 16/769) auf eine frühere Kleine Anfrage ( 16/620) hätten sich weitere Fragen ergeben, begründet die Fraktion ihren erneuten Vorstoß. Gefragt wird beispielsweise nach Maßnahmen zur Schaffung ausreichender Betreuungsmöglichkeiten für die Zeit nach Auslaufen des Elterngeldes, wie flexibel Elterngeld in Anspruch genommen werden kann, wann eine Entscheidung über die Aufteilung der Vater- und Mutter-Monate erfolgen muss und ob es möglich sein soll, die ursprünglich gewählte Aufteilung zwischen den Eltern etwa bei Krankheit zu ändern. Ferner soll die Regierung unter anderem sagen, welche Einkunftsarten bei dem als Berechnungsgrundlage dienenden "Nettoeinkommen" erfasst werden, ob die Wahl der Steuerklasse Auswirkungen auf die Höhe des zu zahlenden Elterngeldes hat oder warum nicht wie beim Bundeserziehungsgeld ein pauschaliertes Nettoeinkommen als Bezugsgröße gewählt wird. Weitere Fragen beziehen sich auf den "Geschwisterbonus", die Gutschrift von Entgeltpunkten in der Gesetzlichen Rentenversicherung, die Anrechnung von Mutterschaftsgeld, den voraussichtlichen Haushaltsansatz für die nächsten Jahre oder den zu erwartenden Verwaltungsaufwand.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf