Berlin: (hib/MPI) Die Anhebung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) in Ostdeutschland auf Westniveau kann laut Bundesregierung wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Ein Notfallplan, nach dem sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/1206) erkundigt hatte, sei deshalb nicht notwendig, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/1559). Die Software der Bundesagentur für Arbeit (BA) könne die Aufgabe inzwischen bewältigen. Wie die Regierung weiter erklärt, führten die Probleme mit der Software A2LL in den Arbeitsgemeinschaften zur Abwicklung des Alg II zu einem monatlichen Mehraufwand "in Höhe von 225 Bearbeitermonaten" Die "notwendige Umgehungslösung zur Einbeziehung der im Haushalt der Eltern lebenden unter 25-Jährigen" sei dabei noch nicht berücksichtigt. Hier seien weitere Personalkosten in Millionenhöhe zu erwarten.
Weiter heißt es, aufgrund eines Funktionsmangels der Software habe die BA vom 1. Januar 2005 bis zum 31. März 2006 einen um 1,1 Prozentpunkte überhöhten Beitrag an die Krankenversicherungen gezahlt. "Dies führte nach aktuellen Berechnungen der BA zu einer Gesamtüberzahlungssumme von zirka 363,8 Millionen Euro", erläutert die Regierung. Davon hätten die Krankenkassen vorläufig 75,6 Millionen Euro einbehalten. Eine abschließende Regelung der Rückzahlung der überzahlten Beiträge und der Forderungen der Krankenkassen wegen des unzulänglichen Beitrags- und Meldeverfahrens der BA stehe noch aus.
Die Regierung schreibt, eine Ablösung der von der Telekomtochter T-Systems angebotenen Software A2LL könne frühestens in zweieinhalb Jahren erfolgen. Die Schadensersatzansprüche wegen Mängel seien auf fünf Millionen Euro beschränkt. Für dienstrechtliche Konsequenzen für die BA-Mitarbeiter, die für die Auftragsvergabe zuständig waren, bestehe "keinerlei Anlass", so die Regierung. Das Vergabeverfahren sei "ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt worden".
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