Berlin: (hib/MAR) Arztpraxen oder Einrichtungen der Deutsche Post AG, die nach den entsprechenden Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit sind, können weder nach den alten noch nach den neuen Anerkennungsrichtlinien als Zivildienststellen anerkannt werden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/1608) auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen ( 16/1403) zum Einsatz von Zivildienstleistenden in privatwirtschaftlichen Bereichen weiter hervorgeht, sei eine Ausweitung der Einsatzbereiche nicht beabsichtigt. Auch zukünftig werde, so die Regierung, die Allgemeinwohlorientierung der Aufgaben tragendes Kriterium im Verfahrung zur Anerkennung als Zivildienststelle bleiben.
Zum 15. Dezember 2005 waren 18.781 Zivildienstleistende in Einrichtungen eingesetzt, deren Träger Kapitalgesellschaften sind, erklärt die Regierung weiter. Davon entfielen 12,09 Prozent auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft, 0,48 Prozent auf das Deutsche Jugendherbergswerk, 0,01 Prozent auf die Deutsche Sportjugend, 60,02 Prozent auf die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und 27,4 Prozent auf kommunale oder sonstige Träger sowie Träger der Länder.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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