Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke nimmt sich in einer Kleinen Anfrage ( 16/1597) dem Thema Geburtshäuser an. Sie nimmt Bezug auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach Kosten, die einer Frau im Geburtshaus entstehen, bis auf die reinen Hebammenkosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden müssen. Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche Kosten den Kassen durch Geburten entstehen und wie diese Kosten sinken könnten, wenn die Hälfte aller Geburten zu Hause oder in Geburtshäusern stattfänden. Die Bundesregierung solle zudem sagen, welche gesetzlichen Krankenkassen weiterhin die Kosten für Geburten in Geburtshäusern übernehmen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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