Berlin: (hib/SUK) Das Siebte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (7. FRP) soll zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums beitragen. Zu seinen Themenbereichen gehören auch umstrittene Forschungsbereiche der Biotechnologie wie die embryonale Stammzellforschung. In einer Kleinen Anfrage ( 16/1607) erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen danach, wie die Bundesregierung die Forderung bewertet, dass mit dem 7. FRP Forschungsarbeiten in der EU gefördert werden sollten, die "aus ethischen Gründen in mehreren Mitgliedstaaten verboten sind" und ob sie sich dafür einsetzt, dass über das 7. FRP keine Forschungsarbeiten von der EU gefördert werden, "an denen sich einzelne Mitgliedstaaten aus Rechtsgründen nicht beteiligen können".
Die Fraktion fragt auch, ob sich die Regierung dafür stark macht, dass auf europäischer Ebene eine Beschränkung auf bestehende Stammzelllinien im Sinne des deutschen Stammzellgesetzes vorgenommen wird. Weiter soll die Regierung sagen, welche Projekte im Rahmen des 6. FRP mit embryonalen Stammzellen gefördert wurden oder werden und bis zu welchem Stichtag die dafür verwendeten Stammzellen gewonnen wurden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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