Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass die Beiträge zur Gewässerunterhaltung bundesweit nach der Nutzungsart differenziert werden können. Dazu haben sie den Entwurf einer Änderung des Wasserverbandsgesetzes ( 16/1642) vorgelegt. Darin heißt es, in mehreren Bundesländern müssten sich Eigentümer von Wald- und Naturschutzflächen in der gleichen Höhe an den Kosten für die Gewässerunterhaltung beteiligen wie die Eigentümer landwirtschaftlicher und bebauter Flächen. Dies sei nicht gerechtfertigt, weil bei Wald- und Naturschutzflächen nicht in gleichem Maß die Abführung des Wassers gewährleistet werden müsse wie bei den landwirtschaftlichen und bebauten Flächen. Ziel sei eine gerechtere Beitragsbelastung zwischen den Grundstückseigentümern, so die Fraktion. Gleichzeitig könne dadurch der Aufwand für die Unterhaltung jener Gewässer vermindert werden, in deren Einzugsgebiet Wald- und Naturschutzflächen liegen.
Die Eigentümer von Wald- und Naturschutzflächen hätten häufig keinen Nutzen, sondern einen Schaden von der Gewässerunterhaltung, argumentieren die Grünen. Vor allem in regenarmen Regionen werde das notwenige Niederschlagswasser für die Wälder abgeführt statt den Pflanzen vor Ort zugute zu kommen. Dies führe unter anderem dazu, dass die Erträge aus diesen Flächen die Kosten für diese Unterhaltungsbeiträge, in der Regel mehrere Euro pro Hektar, oftmals nicht oder nur unzureichend decken könnten. Ein wirtschaftlicher Betrieb sei auf diesen Flächen dadurch oft nicht mehr möglich, betonen die Grünen. Dies betreffe vor allem die trockenen und ertragsschwächeren Standorte und Regionen Deutschlands, etwa den Nordosten. Die Beiträge für die Gewässerunterhaltung sollten in diesen Gebieten, in denen der schnelle Wasserabfluss nicht erforderlich ist, verringert werden, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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