Berlin: (hib/BOB) Die Linkspartei bezeichnet in einem Antrag ( 16/1564) das Recht auf Selbstbestimmung und freie Wahl des jeweiligen Lebenspartners als "unteilbares Menschenrecht". Deshalb müsse alles unternommen werden, um Opfer zu schützen und Zwangsheirat zu verhindern. Aus diesem Grunde müssten eng aufeinander abgestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Länder und Gemeinden seien dabei mit einzubeziehen, insbesondere wenn der Bund keine eigene Zuständigkeit habe. Ferner fordert die Fraktion vorrangig aufenthaltsrechtliche Änderungen, um die Rechte von zwangsverheirateten Frauen zu stärken. So müsse im Aufenthaltsgesetzt sichergestellt werden, dass Opfern einer Zwangsheirat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erteilt werde, damit sie sich ohne Angst vor Abschiebung aus ihrer Zwangslage befreien könnten. Ferner müsse dafür Sorge getragen werden, dass für die betroffenen Frauen ein Aufenthaltstitel in Fällen der "Heiratsverschleppung" nicht erlischt. Es sollte weiter darauf verzichtet werden, das Ehegatten-Nachzugsalter auf 21 Jahre zu erhöhen. Von einer Forderung nach Deutschkenntnissen vor einer Einreise im Rahmen des Familiennachzugs sei abzusehen. Dies seien "ungeeignete und unverhältnismäßige Eingriffe" in die vom Grundgesetz geschützte Ehe.
Es sollten, so die Linksfraktion, ferner Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen Lage zwangsverheirateter Frauen ergriffen werden. Dazu zählten unter anderem eine Ergänzung der Strafprozessordnung, um Opfern von Zwangsverheiratung die Möglichkeit zu geben, im Strafprozess als Nebenklägerinnen aufzutreten. So könnten die Frauen aktiv am Prozess teilnehmen und über besondere Verfahrensrechte verfügen. Ferner müsse die Zivilprozessordnung geändert werden, dass der Wohnort der Frauen und Kinder nach einer Trennung unbekannt bleibt, um Gefährdungen und Bedrohungen auszuschließen. Es müssten außerdem Voraussetzungen geschaffen werden, um Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangebote und -einrichtungen für Frauen und Mädchen auszubauen und speziell auf die Opfer von Zwangsheiraten auszurichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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