Berlin: (hib/JBU) Die Bundesregierung soll gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung klagen. Das verlangen 129 Abgeordnete der Opposition in einem überfraktionellen Antrag ( 16/1622). Sie soll dazu eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einreichen und von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis zu einer Entscheidung absehen. Die Abgeordneten (54 von der FDP, 29 von den Grünen und 46 von der Linksfraktion) halten die Begründung der Rechtsgrundlage durch die Kommission für nicht nachvollziehbar. Sie kommen vielmehr zu dem Schluss, dass sich das Gesetzgebungsverfahren, auf dem die Richtlinie beruhe, nicht begründen lasse. Sie argumentieren unter anderem damit, dass sich Ziel und Inhalt der Richtlinie primär auf die Strafverfolgung richteten, für die die Gemeinschaft keine Gesetzgebungskompetenz habe.
Die Richtlinie regelt die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden. Ziel sei es, zum Zwecke der Strafverfolgung Daten des Telekommunikationsverkehrs speichern zu lassen. Nach Auffassung der Europäischen Kommission ergebe sich die Zuständigkeit der Gemeinschaft aus der Ermächtigungsgrundlage für Harmonisierungsmaßnahmen, die die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand hat. Dem widersprechen die Abgeordneten. Sie weisen darauf hin, dass der Deutsche Bundestag sowohl in der vergangenen als auch in der laufenden Legislaturperiode seine der Kommission entgegenstehende Rechtsauffassung bereits zum Ausdruck gebracht habe. Aus einem Beschluss der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD ( 16/545) gehe hervor, es gebe Bedenken, weil sich die geplante Maßnahmen auf einen Artikel des Vertrags über die Europäische Union stütze, die der "Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarktes" diene, während die Richtlinie primär Strafverfolgungsinteressen verfolge. Für den Bundestag sei es unzumutbar, Richtlinien umsetzen zu müssen, die auf unrichtigen Rechtsgrundlagen beruhen, so die Abgeordneten. Deshalb sei es notwendig, dass die Bundesregierung klage.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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