Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält den Kartellverdacht der Europäischen Kommission gegenüber den Gebührenordnungen, die für einige Freie Berufe in Deutschland kennzeichnend sind, für unbegründet. Die Gebühren würden unmittelbar vom Staat festgelegt und beruhten nicht auf einer Vereinbarung zwischen Unternehmen, erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/1616) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1454). Damit seien die Gebühren dem Wettbewerbsrecht nicht entzogen. Einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für höhere Studien in Wien, in der behauptet werde, dass eine hohe Regelungsdichte bei den Freien Berufen der Produktivität und Innovationsfähigkeit freiberuflicher Dienstleistungen schade, hält die Regierung entgegen, dass darin keine Aussagen über Motive für berufsspezifische Regelungen getroffen würden. Wissenschaftliche Gutachten zu dieser Studie kritisierten sowohl deren Methodik als auch deren Datenbasis. Die in ihr enthaltenen Aussagen dürften daher nicht ungesehen übernommen werden, so die Regierung. Sie könnte nur ein Baustein von vielen in den Reformüberlegungen der Bundesregierung sein, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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