Berlin: (hib/MPI) Die Ausgaben für
Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
werden in den nächsten Jahren steigen. Zur Begründung
schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/1614) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/1452), zum einen werde die Zahl der
Rentenzugänge die Zahl der Wegfälle übertreffen, zum
anderen werde die Rentenbezugszeit länger. Die Regierung
rechnet damit, dass sich die Ausgaben für
Kindererziehungszeiten, die auf Geburten vor 1992 beruhen, für
das Jahr 2017 auf rund 9,5 Milliarden Euro belaufen. Zum Vergleich:
Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund lagen die
anteiligen Rentenzahlungen aufgrund der angerechneten
Kindererziehungszeiten im Jahr 2004 bei näherungsweise 5,6
Milliarden Euro. Gut 80 Millionen Euro (rund 1,5 Prozent) entfielen
hiervon auf Ausgaben für Kinder, die nach 1991 geboren wurden.
Weiter heißt es in der Antwort, die Anwartschaften aus der
Anrechnung von Kindererziehungszeiten für seit 1992 geborene
Kinder würden bis zum Jahr 2030 "stetig ansteigen". Die
Regierung erläutert, seit dem 1. Juni 1999 zahle der Bund an
die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge für
Kindererziehungszeiten. Diese Bundesleistungen beliefen sich den
Angaben zufolge im Jahr 2005 auf 11,7 Milliarden Euro. Die
Beiträge würden sich voraussichtlich bis 2017 auf rund
13,5 Milliarden Euro erhöhen.