Kameradenkreis der Gebirgstruppe verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden
Verteidigung/Antwort - 06.06.2006
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
teilt nicht die Behauptung der Linksfraktion, die alljährliche
Gedenkfeier des Kameradenkreises der Gebirgstruppe diene "dem
Gedenken 'der alten Kameraden' von Gebirgsjägereinheiten des
Dritten Reiches". Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (
16/1623) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (
16/1433) mit. Den Mittelpunkt der Veranstaltung
bilde vielmehr ein Gottesdienst zum Gedenken der Gefallenen der
Weltkriege mit anschließender Kranzniederlegung zahlreicher
Delegationen aus dem In- und Ausland. Totenehrungen im Rahmen von
Gedenkfeiern für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
stünden ausdrücklich in der Traditionspflege der
Bundeswehr. Der Kameradenkreis der Gebirgstruppen bekenne sich in
seiner politischen Grundeinstellung zu den Werten und
Zielvorstellungen "unserer verfassungsmäßigen Ordnung".
Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und dem Kameradenkreis
der Gebirgstruppen sowie die Teilnahme von Soldaten der
Streitkräfte an der so genannten "Brendtenfeier" seien daher
nicht zu beanstanden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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