Berlin: (hib/VOM) Die Deutsche Bahn AG
konzentriert sich bei der Herstellung der Barrierefreiheit für
behinderte Menschen auf Bahnhöfe, die ein großes
Aufkommen an Reisenden haben. Dies teilt die Regierung in ihrer
Antwort (
16/1561) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1362) mit. Nach Ansicht der Regierung ist
dieser Grundsatz nicht zu beanstanden. Bei Neubauten oder
umfassenden Umbauten stelle die Bahn AG sowohl Bahnhöfe mit
geringem als auch mit großem Aufkommen an Reisenden
grundsätzlich barrierefrei. Dabei würden bei
Bahnhöfen mit geringerem Aufkommen lediglich sehr teure
Ausbauten wie der Bau von Aufzügen oder langen Rampen
zusätzlich zu Treppenanlagen nur bei besonderem Bedarf, etwa
einer Behinderteneinrichtung vor Ort, verwirklicht. Nach Abschluss
des Programms der Bahn AG würden bei einer konsequenten
Anwendung der Mindestnutzerzahl von 1.000 Fahrgästen pro Tag
zwei Drittel aller Bahnhöfe barrierefrei erschlossen sein.
Damit würden für 95 Prozent der Reisenden Verbesserungen
erreicht, heißt es in der Antwort. Die rechtliche
Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit gelte
grundsätzlich nur bei Neubauten und umfassenden Umbauten. Die
Bahn AG plane, im Jahre 2009 ihr Programm auf der Grundlage
gesammelter Erfahrungen zu überarbeiten, sodass Anfang 2010
ein neues Programm vorgelegt werden könne. Die Linksfraktion
hatte darauf verwiesen, dass die Bahn AG als Richtwert für
barrierefreie Zugänge eine tägliche Fahrgastzahl von
1.000 festgelegt habe.