Berlin: (hib/VOM) Die Regelungen zur
amtlichen Überwachung von Lebensmitteln ermöglichen einen
"Verbraucherschutz auf hohem Niveau". Dies betont die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/1615) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/1453) zur Umsetzung des
Zehn-Punkte-Sofortprogramms als Konsequenz aus dem Fleischskandal
des vergangenen Herbstes. Illegale oder gar kriminelle
Machenschaften könnten aber nicht völlig ausgeschlossen
werden, so die Regierung weiter. Ziel müsse es daher sein,
Wiederholungen solcher Machenschaften zu verhindern. Die
Verbesserung des Informationsflusses biete die Möglichkeit,
aktuelle Erkenntnisse bei solchen Ereignissen allen Ländern
und dem Bund zur Verfügung zu stellen. Auch sei die
Überprüfung aller 317 EU-zugelassenen
Kühlhäuser abgeschlossen. Das Bundesinstitut für
Risikobewertung sei ebenso auch für die Länder
tätig. Die Folgearbeiten zur Verbesserung der
Lebensmittelüberwachung hätten die Länderminister an
die Länderarbeitsgemeinschaft "Gesundheitlicher
Verbraucherschutz" zur weiteren Bearbeitung überwiesen,
heißt es weiter. Auf EU-Ebene stehe eine Reihe von
Mitgliedstaaten dem deutschen Vorstoß positiv gegenüber,
dass Lebensmittelunternehmen es den zuständigen Behörden
anzeigen sollten, wenn ihnen unsichere Lebensmittel angeboten
würden und sie diese zurückwiesen. Die Diskussion in
Brüssel über eine Änderung der einschlägigen
Verordnung sei aber noch nicht abgeschlossen. Das in der Beratung
befindliche Gesetz zur Neuregelung des Rechts der
Verbraucherinformation sehe vor, dass die Staatsanwaltschaft die
Lebensmittelüberwachungsbehörde über ein
Strafverfahren unverzüglich unterrichten müsse. Aus Sicht
der Regierung sollte der Informantenschutz für Arbeitnehmer
nicht nur im Lebensmittelbereich, sondern generell angestrebt
werden. Eine solche Regelung werde derzeit innerhalb der Regierung
"eingehend geprüft", heißt es.