Berlin: (hib/BOB) Das Parlament soll die
Bundesregierung auffordern, gegenüber denjenigen Staaten, in
denen Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (eine
Bezeichnung für Menschen, deren Identitätsgeschlecht
nicht ihren körperlichen Geschlechtsmerkmalen entspricht oder
deren Geschlechtsrollenpräsentation von den ihrem zugewiesenen
Geschlecht offen stehenden Rollen abweicht) das Grundrecht auf
Meinungs- und Versammlungsfreiheit beschnitten wird, auf die
Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu
drängen. Das verlangen Bündnis 90/Die Grünen in
einem Antrag (
16/1667). Ebenso müsse die Regierung
"unmissverständlich" deutlich machen, dass den genannten
Gruppen "derselbe Respekt, derselbe rechtliche Schutz und derselbe
Schutz vor Gewalt" zuteil werden müsse wie allen anderen
Bürgern auch. Die Fraktion begründet ihre Initiative
damit, in vielen Staaten Osteuropas - darunter Russland, Polen und
Lettland - sähen sich Lesben, Schwule, Bisexuelle und
Transgender mit schweren Diskriminierungen und mit Gewalt
konfrontiert. Deutschland müsse ein "klares Signal" gegen
diese "besorgniserregende Entwicklung" setzen.