Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
strebt eine Weiterentwicklung der schon bestehenden Rechte der
Fahrgäste an. Darin sieht sie sich durch ein von ihr in
Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt, wie sie in einem
Bericht zur "Qualitätsoffensive im öffentlichen
Personenverkehr - Verbraucherschutz und Kundenrechte stärken"
erklärt. Dieser liegt jetzt als Unterrichtung (
16/1484) vor. Bei einer gesetzlichen Regelung
sei allerdings in jeden Fall zu berücksichtigen, dass
erweiterte Fahrgastrechte wirtschaftlich vertretbar sein
müssten und die Beförderungsunternehmen und die
Steuerzahler nicht unangemessen belasten dürften. Insbesondere
dürfe durch sie nicht unbillig in den Wettbewerb zwischen den
einzelnen Verkehrsträgern eingegriffen werden. Es liefe auch
einer nachhaltigen Verkehrspolitik zuwider, wenn zwar die
Kundenrechte gestärkt würden, aber infolge dessen die
Tarife so erhöht werden müssten, dass das Angebot im
öffentlichen Personenverkehr für Kunden unattraktiv
würde. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Gutachter einer
Fahrpreisminderung bei Verspätung. Der Bundesregierung
erscheint eine gestaffelte prozentuale Fahrpreiserstattung in
Höhe von 30/60/90 Prozent bei einer Verspätung von
30/60/90 Minuten zwar als "eingängige Regelung", sie sei
jedoch hinsichtlich ihrer Praxisnähe und der wirtschaftlichen
Auswirkungen zu prüfen. Näherer Prüfung bedarf laut
Regierung auch die Frage, ob die Erstattung in Form von Gutscheinen
neben der vorgeschlagenen Bargelderstattung möglich bleiben
sollte. Viele Verkehrsunternehmen befürchteten bei
Bargelderstattungen erhöhte Missbrauchsanreize und
-möglichkeiten. Auch in den europäischen
Nachbarländern sei die Erstattung in Form eines Gutscheins
möglich. Einer "vertieften Prüfung" bedarf auch die von
den Gutachtern empfohlene einheitliche Behandlung des Nah- und
Fernverkehrs. Nahverkehr könne in der Regel nicht
kostendeckend betrieben werden; er sei deshalb auf die
öffentliche Ko-Finanzierung angewiesen. Es müsse
befürchtet werden, dass zusätzliche Kosten aufgrund von
Gewährleistung entweder zu einer Verteuerung der Fahrpreise
führten oder das Defizit der Nahverkehrsunternehmen
vergrößerten und von den Aufgabenträgern und damit
letztlich von den Steuerzahlern auszugleichen wären. Zu
prüfen sei daher insbesondere, ob nicht für den
Nahverkehr an einem Haftungsausschluss für Verspätung und
Ausfall von Beförderungsunternehmen festgehalten werden
sollte. Hierfür spreche, dass die Aufgabenträger im
Schienenpersonennahverkehr verstärkt dazu übergegangen
seien, im Rahmen von Verkehrsverträgen die Qualität durch
Bonus- und Malussysteme sicherzustellen. Der von den Gutachtern
weiter unterbreitete Vorschlag für eine Sonderregelung
für Zeitkarteninhaber erscheine auf den ersten Blick
einleuchtend. Es bedürfe jedoch noch näherer
Prüfung, ob insoweit eine besondere gesetzliche Regelung
erforderlich sei. Darüber hinaus müsse die
Missbrauchsgefahr noch genauer geprüft werden.