Berlin: (hib/VOM) Griechenland hat zu Beginn der 60er-Jahre Zahlungen in Höhe von 115 Millionen DM zum Ausgleich von NS-Unrecht erhalten. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1634) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1478) zur "fehlenden Entschädigung für griechische NS-Opfer". Mehrere Jahrzehnte nach Kriegsende kämen neue Reparationsleistungen nicht mehr in Betracht, so die Regierung. Vielmehr sei Deutschland bemüht, zur Bewältigung der Folgen aus der Vergangenheit die Zusammenarbeit mit den damals kriegsbeteiligten Staaten zu fördern. Auf dieser Grundlage habe Griechenland in großem Umfang deutsche Leistungen erhalten. Die Förderung der deutsch-griechischen Aussöhnung sei ihr nach wie vor ein wichtiges Anliegen.
Die Bundesregierung bedauert ausdrücklich die Geiselerschießungen in der griechischen Ortschaft Distomo im Jahre 1944, die von einer den deutschen Besatzungstruppen eingegliederten SS-Einheit als "Vergeltungsmaßnahme" für einen Partisanenüberfall verübt worden seien. Der deutsch-griechische Vertrag vom 18. März 1960 habe der Entschädigung griechischer Staatsangehöriger gedient, die von nationalsozialistischer Verfolgung betroffen gewesen seien. Das Massaker von Distomo unterliege dem Kriegsvölkerrecht, sei somit kein spezifisch nationalsozialistisches Unrecht und deshalb nicht dem "getrennt geregelten Bereich der Wiedergutmachung von NS-Unrecht" zuzuordnen. Mit Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 seien die durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen endgültig geregelt worden. Diesem Vertrag hätten die der Konferenz für Sicherung und Zusammenarbeit in Europa angehörenden Staaten, darunter Griechenland, im gleichen Jahr zugestimmt. Damit hat die Reparationsfrage nach Auffassung der Bundesregierung "ihre Berechtigung verloren".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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