Berlin: (hib/BOB) Die Genehmigung von
Panzerfahrten zur Vergnügung von Privatpersonen kann nicht
versagt oder beschränkt werden, wenn die betreffenden
Fahrzeuge nicht mehr unter die Bestimmungen des
Kriegswaffenkontrollgesetzes fallen. Darauf verweist die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/1739) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1493). Die Einfuhr gepanzerter Fahrzeuge,
die im Ausland nach den deutschen Bestimmungen "demilitarisiert"
wurden, fällt nicht mehr unter das Gesetz. Der Erwerb von
Kriegswaffen im Originalzustand durch Privatpersonen oder durch
Unternehmen für eine private oder kommerzielle Nutzung wird
den Angaben zufolge nach ständiger Verwaltungspraxis nicht
genehmigt, so die Regierung.