Im Bundestag notiert: Kosten der Unterkunft und Heizung
für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Arbeit und Soziales/Antwort - 08.06.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
keine Orientierungswerte oder Handlungsempfehlungen, was
"angemessene" Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher
von Arbeitslosengeld II sind. Darauf verweist sie in ihrer Antwort
(16/1638) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1487). Erfahrungsgemäß sei die
Entscheidung, welche Unterkunftskosten angemessen sind, von vielen
örtlichen und individuellen Faktoren geprägt, die eine
einheitliche Handlungsempfehlung kaum zuließen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf