Im Bundestag notiert: beleuchtete Dachwerbeträger auf
Kraftfahrzeugen
Verkehr und Bau/Kleine Anfrage - 08.06.2006
Berlin: (hib/SAS) Ob beleuchtete
Dachwerbeträger auf Kraftfahrzeugen hierzulande
grundsätzlich verboten sind und ob ihre Zulassung unter
bestimmten Voraussetzungen möglich wäre, möchte die
FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/1725) wissen. Zurzeit, so die Liberalen
weiter, gehörten sie nicht zu den lichttechnischen
Einrichtungen, die die Straßenverkehrsordnung erlaubt. Die
Bundesregierung soll deshalb erläutern, warum der Einsatz
solcher Dachwerbeträger als nicht mit der Verkehrssicherheit
vereinbar gilt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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