Berlin: (hib/JBU) Für insgesamt 132 Verkehrsprojekte wird derzeit der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag abgearbeitet, so wie er im Bundesverkehrswegeplan 2003 und im 5. Fernstraßenbauänderungsgesetz vorgesehen ist. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1743) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ( 16/1574) mitteilt, liegen bislang noch keine Ergebnisse zu den bisherigen Untersuchungen vor. Die Bilanz der Abarbeitung der naturschutzfachlichen Problematik werde mit der Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses bekannt gemacht.
Die Regierung weist darauf hin, es sei bei diesen so genannten Öko-Stern-Maßnahmen davon auszugehen, dass mit dem Erlangen des Baurechts alle naturschutzfachlichen Sachverhalte rechtlich umfassend abgearbeitet seien. Das Parlament könne sich darüber rechtzeitig vor Verabschiedung des Haushaltsgesetzes informieren. Die Öffentlichkeit werde nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz auf den Ebenen des Raumordnungsverfahrens und des Zulassungsverfahrens beteiligt. Informationen würden darüber hinaus gemäß Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz erteilt. Der naturschutzfachliche Planungsauftrag betrifft Projekte in ökologisch besonders wertvollen und sensiblen Bereichen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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