Berlin: (hib/JBU) Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt derzeit sechs Prozent. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/1742) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1572) hervor. Zudem gebe es seit vergangenem April einen Abschlag zur Ausschöpfung von Preiserhöhungen bei Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie einen Abschlag von 10 Prozent des Herstellerabgabepreises für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel. Die Festlegung der Abschläge sei im federführenden Gesundheitsausschuss erörtert worden. Im Zuge dessen sei auch ihre Erforderlichkeit entsprechend der Vorschriften der EU-Transparenzrichtlinie überprüft worden. Die Bundesregierung habe dabei darauf hingewiesen, dass der nach wie vor hohe Kostenzuwachs aufgrund der Strukturkomponente keinen Spielraum für eine Aufhebung der Abschläge lasse. Die Regierung fügt hinzu, im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung sei eine Regelung beschlossen worden, welche das Gesundheitsministerium dazu verpflichte, über die Auswirkungen von Rabattregelungen zu berichten. Das Ministerium solle in diesem Zusammenhang auch Stellung dazu nehmen, ob die gesetzlichen Abschläge weiterhin erforderlich seien.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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