Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung erwartet keine ärztliche Unterversorgung in Ostdeutschland in Folge der Hartz-IV-Reformen. In ihrer Antwort ( 16/1766) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1599) räumt die Regierung zwar aufgrund der hohen Zahl der Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine besondere Situation in den neuen Ländern ein, schreibt aber zugleich, dass darin "keine Zuspitzung der Versorgungssituation" zu sehen sei. Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Vertragsarztrechts werde im Übrigen der Gefahr von möglichen Versorgungsengpässen begegnet. Der Entwurf sehe zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Ärzte in den neuen Ländern etwa vor, dass der dort immer noch geltende Vergütungsabschlag für privatärztliche Leistungen aufgehoben wird.
Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass im Zuge der Arbeitsmarktreform viele ehemalige Krankenkassenmitglieder zu Familienversicherten geworden seien. Die Abgeordneten fragten die Bundesregierung nach den Effekten auf die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherungen und für die ärztliche Honorierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf