Berlin: (hib/BOB) Für die Überwachung von Waffenvermittlungsgeschäften und für die Umsetzung der Lieferverbote für Rüstungsgüter, die in der EU erzielt wurden, bedarf es einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Die Bundesregierung hat dazu jetzt eine Verordnung ( 16/1788) vorgelegt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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