Berlin: (hib/VOM) Der durchschnittliche Gastpreis für Haushaltskunden bei einer Abnahme von 30.000 Kilowattstunden im Jahr ist von 4,49 Cent pro Kilowattstunde im Januar 2004 auf 5,78 Cent im Januar dieses Jahres gestiegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1764) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1581) mit. Im Januar 2005 habe er noch 4,89 Cent pro Kilowattstunde betragen.
Die Bundesregierung erwartet nach eigener Aussage, dass sich vor allem die Kontrolle der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur, aber auch verstärkte Aktivitäten der Kartellbehörden positiv auf die Verbraucherpreise auswirken werden. Aussagen zur Höhe möglicher Preissenkungen könnten derzeit allerdings nicht gemacht werden, da sich die Anträge zu den Netzentgelten noch im Genehmigungsverfahren befänden. Es sei nicht auszuschließen, dass die durch mehr Wettbewerb erzielten Preissenkungen durch Preissteigerungen bei den Importen mehr als ausgeglichen werden, vor allem wenn der Heizölpreis weiter ansteige.
Neben dem kartellrechtlichen Instrumentarium gibt es nach Darstellung der Regierung keine rechtliche Möglichkeit, internationalen Gaspreisentwicklungen entgegenzuwirken. Die Kartellbehörden prüften, ob Preise von Gasversorgungsunternehmen mit marktbeherrschender Stellung sachlich gerechtfertigt sind. Die Bundesnetzagentur überprüfe, ob die Entgeltanträge der Netzbetreiber den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es sei nicht geplant, heißt es weiter, eine Preisgenehmigung für Gaspreise einzuführen. Im Übrigen unterstütze die Bundesregierung die Bundesnetzagentur darin, dass für Gaskunden ab Oktober dieses Jahres ein einfaches, effektives Netzzugangsmodell entwickelt wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf