Berlin: (hib/VOM) Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen müssen in diesem Jahr erstmals den Regulierungsbehörden ihre Kalkulationen vorlegen und die Höhe der Entgelte genehmigen lassen. Darauf verweisen Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/1789). Sie erkundigen sich, welche Kriterien der Kostenkalkulation durch die Regulierungsbehörden zugrunde liegen und wollen wissen, ob die Regierung Preissenkungen für die Endkunden als Ergebnis der Regulierung der Netzentgelte erwartet. Die Regierung soll sagen, welche finanziellen Auswirkungen diese Kriterien auf Städte und Gemeinden und deren Unternehmen haben. Die Fraktion interessiert darüber hinaus, welche Folgen die Haltung der Regulierungsbehörden im Hinblick auf die Berechnung der Netzentgelte von Stadtwerken auf die Zukunft des "kommunalwirtschaftlichen Querverbundes" hat. Bei Querverbundsunternehmen falle keine oder nur eine geringe Gesamtgewerbesteuer an, so die Abgeordneten. Daher könne für die Berechnung der Netznutzungsentgelte auch nur dieser tatsächlich gezahlte Betrag angesetzt werden. Schließlich soll die Regierung die Zukunft des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes und der bisherigen steuerlichen Freistellung der kommunalen Daseinsvorsorge, also der Bereitstellung öffentlicher Leistungen, bewerten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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