Berlin: (hib/JBU) Die Anordnung und der Vollzug von Abschiebungshaft fällt in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1757) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1552). Ihr lägen daher keine Angaben zur Gesamtzahl der sich gegenwärtig in Abschiebehaft befindlichen Ausländer vor. Sie verfüge auch nicht über nähere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für die Abschiebungshaft in den Ländern sowie zu den dortigen Vollzugsmodalitäten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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