Berlin: (hib/BOB) Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen Identität und des Geschlechts sollen künftig verhindert oder beseitigt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/1780) vorgelegt, der vier EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen soll. Laut Regierung geben die Richtlinien in ihrem jeweiligen Geltungsbereich Definitionen für die unterschiedlichen Arten von Diskriminierung vor und verpflichten unter anderem zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie zu Beweiserleichterungen für die Betroffenen. Die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung dazu liegen noch nicht vor.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten im vergangenen Jahr mit ihrer seinerzeitigen Koalitionsmehrheit schon einmal einen Bundestagsbeschluss herbeigeführt, mit dem die vier EU-Richtlinien in deutsches Recht ( 15/4538) umgesetzt werden sollten. Dagegen hatte die Länderkammer Einspruch eingelegt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Wegen der bevorstehenden Bundestagswahlen kam es im Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat jedoch nicht mehr zu einem Ergebnis. Die Grünen haben nun ihren im vergangenen Jahr vom Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf erneut in den Bundestag eingebracht ( 16/297); die Linksfraktion drängt ebenfalls mit einem Antrag ( 16/370) darauf, die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien zu verabschieden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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