Berlin: (hib/JBU) Einbürgerungen sollen aus Sicht der Linksfraktion erleichtert und das Staatsangehörigkeitsgesetz unter dieser Maßgabe geändert werden. Dies fordert die Fraktion in einem Antrag ( 16/1770) von der Bundesregierung. Zugleich solle für eine erleichterte Einbürgerung geworben und einer weiteren Ausgrenzung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund entgegengewirkt werden. Bestrebungen zur Verschärfung des geltenden Staatsangehörigkeitsgesetzes seien zu unterbinden.
Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass in Deutschland fundamentale politische und soziale Rechte von der Staatsangehörigkeit abhängen. Sie fügt hinzu, dass nur derjenige tatsächlich integriert werden könne, der als gleichberechtigter Bürger mit vollen Rechten angesehen werde und sich am demokratischen und gesellschaftlichen Leben ohne Diskriminierung beteiligen könne. Ein restriktives Einbürgerungsrecht trage daher zur Desintegration derjenigen bei, die einen Rechtsanspruch auf dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben. Die von der Fraktion vorgeschlagene Gesetzesänderung müsse darüber hinaus von einer öffentlichen Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne begleitet werden, um der Deutschen Bevölkerung die Botschaft zu vermitteln, dass Menschen mit Migrationshintergrund ein respektierter Teil unserer Gesellschaft seien und gern gesehen würden. Bestrebungen, wonach das Staatsbürgerschaftsrecht komplett auf den Prüfstand gestellt und integrationsunwilligen Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert werden sollen, bezeichnet die Fraktion als verfassungs- und menschenrechtlich indiskutabel. Ein solcher Ansatz ließe sich nicht einmal im Ansatz rechtsstaatlich definieren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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